Preise Home Impressum © copyright  2010 - 2016 Haus & Grundverwaltung-Maklerbüro  Alle Rechte vorbehalten.  Das Verwalterhonorar Nur das Verwalterhonorar für den öffentlich geförderten Wohnraum ist gesetzlich gebunden. Die Höhe der Vergütung wird durch die II. Berechnungsverordnung bestimmt und diese wurde zum 01.01.2014 an den sich geänderten Verbraucherindex angeglichen. Das Verwalterhonorar im privat finanzierten Wohnraum ist hingegend frei verhandelbar.   Der Auftraggeber muss einschätzen, ob die erwartete Leistung dem gewünschten Honorar entspricht. Das Verwalterhonorar meines Büros bewegt sich in Regional üblichen Rahmen. Für die im Leistungskatalog genannten Grundleistungen der Mietverwaltung, ist ein Verwalterhonorar im Durchschnitt zwischen 15,50 – 17,00 EURO / Monat und WE, zu berechnen. SE – Verwaltung: Analog Mietverwaltung WEG – Verwaltung: 16,00 - 19,00 EURO / Monat und WE Die Höhe des Verwalterhonorars ergibt sich u. a. durch die Anzahl der Wohnungseinheiten und Verhandlungen. Einzel- oder Mehrleistungen sind nach Fälligkeit bzw. gesonderter Beauftragung durch den Eigentümer, zusätzlich zu vergüten   Eine Vergütung für Stellplatz / Tief- oder Garage, bei gesonderter Buchung / Abrechnung, ist in meinem Büro nicht üblich. Die angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Beauftragung regeln wir im Verwaltervertrag klar zwischen die im Grundentgelt enthaltenen Grundleistungen und die zusätzlich entgeltpflichtigen Mehrleistungen. Mein Büro steht für eine persönliche und qualifizierte Leistung und erstellt Ihnen gern ein, auf Ihre Immobilie zugeschnittenes, Angebot. Sprechen Sie mit uns, wir finden immer einen Weg!    Fotos von: flickr.com Nehmen Sie mit uns direkt              auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, passend auf Ihre Wünsche und Ihrer Immobilie zugeschnitten. Verwalterpreise2011_IIBV als PDF Berufsordnung nach  DDIV