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Das Verwalterhonorar
Nur das Verwalterhonorar für den öffentlich geförderten Wohnraum ist gesetzlich gebunden.
Die Höhe der Vergütung wird durch die II. Berechnungsverordnung bestimmt und diese wurde zum
01.01.2014 an den sich geänderten Verbraucherindex angeglichen.
Das Verwalterhonorar im privat finanzierten Wohnraum ist hingegend frei verhandelbar.
Der Auftraggeber muss einschätzen, ob die erwartete Leistung dem gewünschten Honorar entspricht.
Das Verwalterhonorar meines Büros bewegt sich in Regional üblichen Rahmen.
Für die im Leistungskatalog genannten Grundleistungen der Mietverwaltung, ist ein Verwalterhonorar im
Durchschnitt zwischen 15,50 – 17,00 EURO / Monat und WE, zu berechnen.
SE – Verwaltung:
Analog Mietverwaltung
WEG – Verwaltung:
16,00 - 19,00 EURO / Monat und WE
Die Höhe des Verwalterhonorars ergibt sich u. a. durch die Anzahl der Wohnungseinheiten und
Verhandlungen.
Einzel- oder Mehrleistungen sind nach Fälligkeit bzw. gesonderter Beauftragung durch den Eigentümer,
zusätzlich zu vergüten
Eine Vergütung für Stellplatz / Tief- oder Garage, bei gesonderter Buchung / Abrechnung, ist in meinem
Büro nicht üblich.
Die angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Bei Beauftragung regeln wir im Verwaltervertrag klar zwischen die im Grundentgelt enthaltenen
Grundleistungen und die zusätzlich entgeltpflichtigen Mehrleistungen.
Mein Büro steht für eine persönliche und qualifizierte Leistung und erstellt Ihnen gern ein, auf Ihre
Immobilie zugeschnittenes, Angebot.
Sprechen Sie mit uns, wir finden immer einen Weg!
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und Ihrer Immobilie zugeschnitten.
Verwalterpreise2011_IIBV als PDF
Berufsordnung nach DDIV